Im Einvernehmen mit dem BdF und den obersten Finanzbehörden der Länder wird hinsichtlich der Besteuerung von aus den USA bezogenen Sozialversicherungsrenten folgendes bestimmt:
Seit dem 1. 1. 1984 unterliegen nach dem Steuerrecht der USA Sozialversicherungsrenten aus den USA bei Personen, die weder US-Staatsangehörige noch in den USA ansässig sind, einer Abzugssteuer in Höhe von 15 v. H. (30 v. H. auf der Hälfte der Bezüge). Diese Steuer wird auch bei Personen erhoben, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind, obwohl private Leibrenten nach Art. XI
Diese Regelung entspricht dem BMF-Schreiben v. 28. 11. 1985 - IV C 5 S 1301 USA 370/85, das im BStBl 1985 I S. 702 veröffentlicht worden ist.
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