Werden Grundstücke nach dem
In diesem Zusammenhang ist die Frage gestellt worden, wem die Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken bis zu ihrer Rückübertragung nach dem
Hierzu wird im Einvernehmen mit den obersten FinBeh des Bundes und der Länder folgende Rechtsauffassung vertreten:
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