Nach §
Zur Frage, wie Erstattungszinsen nach § 233 a AO steuerlich zu behandeln sind, bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:
Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, wonach Nebenleistungen, zu denen auch Erstattungszinsen gehören, in ihrer ertragsteuerlichen Behandlung das Schicksal der Hauptleistung teilen. Das ergibt sich eindeutig aus dem BFH-Urteil vom 18.02.1975 (BStBl 1975 II S. 568). Das gesetzlichen Abzugsverbot für Nachzahlungszinsen in §
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