Nach dem Ergebnis einer Erörterung der Gewerbesteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden ist zur Frage, wie Arbeitgeberleistungen und Ausgleichsansprüche bei Altersteilzeitbeschäftigten im Rahmen der Gewerbesteuerzerlegung zu behandeln sind, die Auffassung zu vertreten, daß
Aufstockungszahlungen des Arbeitgebers i.S.d. §
der Ausgleichsanspruch des Arbeitgebers nach §
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