Nach dem BFH-Urteil vom 10.11.1998 -
Das BMF hatte auf einen Beitritt zu dem BFH-Verfahren verzichtet, da das Ziel, Organschaftsverhältnisse nur für gewerbliche Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland zuzulassen, durch Art.
Die Änderung des §
Es ist daher vertretbar, für Veranlagungszeiträume bis 1998 auf der Grundlage des BFH-Urteils zu entscheiden und insofern von Abschnitt 14 Abs. 1 S. 3 GewStR 1998 (bzw. Abschnitt 17 Abs. 1 S. 3 GewStR 1990) i. V. m. Abschnitt 48 Abs. 1 S. 3 KStR abzuweichen.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|