Zahlungen, die im Interesse des Erwerbers einem Konto gutgeschrieben werden, über das der Zahlungsempfänger (Veräußerer, Bauträger) nicht frei verfügen kann, sind gem. R 45 Abs. 5 Satz 10 EStR 1996 steuerlich nicht als Anzahlungen anzuerkennen. In Fällen der Abtretung der Kaufpreisforderung oder der Verpfändung eines Kontos durch den Zahlungsempfänger richtet sich die steuerliche Behandlung nach den im BMF-Schreiben v. 27.12.1995 (BStBl 1995 I S. 809) aufgestellten Grundsätzen. Danach wird die Anerkennung einer Zahlung auf Anschaffungskosten nicht ausgeschlossen, wenn der Stpfl. bedingungslos geleistet und der Zahlungsempfänger über den Zahlungsbetrag verfügt hat, indem er seine Kaufpreisforderung abgetreten oder das Konto verpfändet hat.
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