Die Leistungen der Museen, für die als Entgelte Eintrittsgelder erhoben werden, sind nicht nur insoweit steuerfrei, als es sich um Sonderausstellungen, Führungen und Vorträge handelt, sondern auch, soweit es sich um gewöhnliche Besichtigungen handelt.
Insoweit enthält Abschn. 108 Abs. 2 Satz 1 der
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