Eine Anrechnung von KSt und KapErtrSt/Zinsabschlag im Veranlagungsverfahren ist nur zulässig, wenn die anrechenbaren Steuern durch Steuerbescheinigungen nachgewiesen werden (§ 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 4 Buchst. b EStG). Die Bescheinigungen müssen den amtlich vorgeschriebenen Mustern entsprechen (vgl. KSt-Kartei § 44 Karte 2; hinsichtlich der KapErtrSt/Zinsabschlagbescheinigungen vgl. ESt-Kartei § 45a EStG Nr. 3). Muster für die Ausstellung zusammengefasster KSt/KapErtrSt-Bescheinigungen durch ein inländisches Kreditinstitut (§
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|