Betriebseinnahmen DM/ha | Betriebseinkommen DM/ha | in v. H. der Betriebseinnahmen | |
1. Kern- und Steinobst: gesamter OFD-Bezirk | 16 500 | 7 100 | 43 |
2. Beerenobst: a) Erdbeeren (gesamter OFD-Bezirk) b) Himbeeren (gesamter OFD-Bezirk) | Die Werte sind nach den Verhältnissen des Einzelfalls in eigener Zuständigkeit zu ermitteln |
Anmerkungen: Die Richtsätze beziehen sich auf die genutzte Obstbaufläche. Junganpflanzungen und Jungpflanzen sind hierbei bis zu einem Anteil von 30 v. H. abgegolten.
Die unter 1. genannten Betriebseinnahmen und -einkommen treffen im Allgemeinen auch für gemischte Obstanlagen zu, bei denen die mit Kirschbäumen bestandene Fläche nicht mehr als 25 v. H. beträgt. Bei einer wesentlich anderen Zusammensetzung gemischter Obstanlagen sind die Betriebseinnahmen und -einkommen im Einzelfall zu ermitteln.
Soweit der Landwirt Obst an Selbstverbraucher ab Hof veräußert, erhöhen sich die Betriebseinnahmen und -einkommen um jeweils 50 v. H.; wird das Obst jedoch auf den Wochenmärkten abgesetzt, können Betriebseinnahmen und- einkommen nur durch Einzelerhebungen festgestellt werden.
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