Bei kleinen steuerbegünstigten Körperschaften kommt der Zuordnung der Ausgaben zu den verschiedenen Tätigkeitsbereichen im Hinblick auf die Besteuerungsgrenze nach §
Bei den übrigen Körperschaften ist die Zuordnung der Ausgaben zu den verschiedenen Tätigkeitsbereichen unter Beachtung der Grundsätze des BFH-Urt. v. 27.3.1991,BStBl 1992 II S. 103, zu prüfen.
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