Die Kreisverbände des Niedersächsischen Landvolks sind selbständige Vereine. Der Vereinszweck umfasst neben den satzungsmäßigen Gemeinschaftsaufgaben für die Gesamtbelange aller Mitglieder auch die Beratung einzelner Mitglieder in rechtlichen, steuerrechtlichen sowie arbeits- und versorgungsrechtlichen Fragen. Sofern die Kreisverbände die Beratung nicht selbst durchführen, erfolgt sie durch angeschlossene Buchstellen oder durch vertraglich verpflichtete Rechtsanwälte und Angehörige der steuerberatenden Berufe.
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