Zu der Frage, ob Vereine, die nach ihrer Satzung das öffentliche Gesundheitswesen fördern und zum Schutz vor Geschlechtskrankheiten und Aids Kondome, Gleitmittel und Einwegspritzen nach ihrer Zielsetzung vorwiegend an Risikogruppen (Prostituierte, Drogenabhängige) verkaufen, damit einen stpfl. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einen Zweckbetrieb unterhalten, bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:
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