Das FinMin NdSachsen veröffentlicht in Abständen ein nach Staaten geordnetes Verzeichnis der ausländischen Unternehmen, die eine Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften in der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Die inländischen Zweigniederlassungen dieser Unternehmen sind nach Abschn. 99 Abs. 1 KStR berechtigt, Steuerbescheinigungen über anrechenbare KSt und KapErtrSt auszustellen, soweit die in §
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