Die umsatzsteuerliche Beurteilung der grenzüberschreitenden Überlassung eines Gegenstandes im Leasing-Verfahren (Cross-Border-Leasing) ergibt sich aus Abschn. 25 Abs. 4 Satz 4 UStR.
Die grenzüberschreitende Überlassung und Rückmietung (Lease-in/Lease-out) ist aufgetreten im Zusammenhang mit der Anschaffung von Fahrzeugen durch Verkehrsbetriebe. Der Verkehrsbetrieb erwirbt für sein Unternehmen Fahrzeuge (z. B. Straßenbahnen) und vermietet sie langfristig an ein Leasing-Unternehmen in den USA. Der Leasing-Unternehmer vermietet die Fahrzeuge - evtl. über Zwischenmieter - zurück an den Verkehrsbetrieb. Die Mieten werden in voller Höhe in voraus bezahlt. Wegen steuerlicher Vorteile für den Leasing-Unternehmer in den USA ist die vom Verkehrsbetrieb zu zahlende Miete niedriger als die ihm zustehende Miete, so dass sich für den Verkehrsbetrieb ein Finanzierungsvorteil ergibt.
Der Verkehrsbetrieb erbringt eine sonstige Leistung an den Leasing-Unternehmer, in dem er ihm ermöglicht, sich in den USA Steuervorteile zu verschaffen. Als Gegenleistung erhält der Verkehrsbetrieb den Finanzierungsvorteil in Höhe der Differenz zwischen den Mieten.
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