1. Das Betreiben einer Solarstrom-(Photovoltaik-)Anlage im Privathaushaltsbereich bittet die OFD umsatzsteuerrechtlich wie folgt zu beurteilen:
2. Unternehmereigenschaft
2.1 Dient der Erwerb der Photovoltaikanlage ausschließlich oder überwiegend der eigenen (privaten) Stromversorgung und entsteht nur gelegentlich ein Stromüberschuß, der dann gegen Entgelt in das Stromnetz eines Energieversorgungsunternehmens (EVU) eingespeist wird, liegt insoweit mangels Nachhaltigkeit keine unternehmerische Tätigkeit des Betreibers der Photovoltaikanlage vor.
2.2 Steht dagegen beim Erwerb der Photovoltaikanlage durch entsprechende Planung und Auslegung der Anlage von vornherein fest, daß dauernd überschüssiger Strom erzeugt werden wird, der dann dauerhaft gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, ist insoweit regelmäßig von einer unternehmerischen Tätigkeit des Betreibers der Photovoltaikanlage auszugehen.
3. Rechtsfolgen der Unternehmereigenschaft
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