Der Basiszins für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach § 203 Abs. 2 BewG, der von der Deutschen Bundesbank aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen errechnet wird, beträgt
- auf den 2.1.2009: | 3,61 Prozent |
- auf den 2.1.2008: | 4,58 Prozent |
- auf den 2.1.2007: | 4,02 Prozent |
Der Basiszins auf den 2.1.2009 ist für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009 bis zum 31.12.2009 anzuwenden (BMF v. 7.1.2009; IV C 2 - S 3102/07/0001)
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