Der BFH hat mit dem o. a. Beschl. v. 24.2.1999 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Regelung des § 32c
Die Referatsleiter
Einspruchsverfahren, in denen Stpfl. sich auf den o. a. Vorlagebeschluss berufen, ruhen nach §
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