Bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2010 sind das BMF-Schreiben vom 27.07.2009, das im BStBl I S. 817 veröffentlicht ist, sowie die Ausführungen im Gemeindemerkblatt 2010 zu beachten.
Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin:
Wegen der Eintragung des Gemeindeschlüssels wird auf die der Verfügung vom 12.08.2008, S 236.3/25 - St 144 beigefügte Aufstellung der Amtlichen Gemeinschlüssel (Stand: 30.9.2007) verwiesen.
Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg haben sich lediglich durch den zum 1.1.2009 erfolgten Zusammenschluss von acht Gemeinden im Landkreis Lörrach und die Neubildung der Gemeinde Kleines Wiesental Änderungen bei den Amtlichen Gemeindeschlüsseln ergeben. Der Amtliche Gemeindeschlüssel für die Gemeinde Kleines Wiesental lautet: 08 336 107. Die amtlichen Gemeindeschlüssel für die bisher selbständigen Gemeinden Bürchau, Elbenschwand, Neuenweg, Raich, Sallneck, Tegernau, Wies und Wieslet sind erloschen.
Jeder Lohnsteuerkarte ist wieder die Informationsschrift „Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2010” beizufügen. Die erforderlichen Exemplare werden den Gemeinden von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt.
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