Zur Frage, ob bei erheblichen Umbauarbeiten an einem Altbau mit einer zusätzlich geschaffenen Wohn- oder Nutzfläche für die Abgrenzung des §
Nach §
Wird ein bestehendes Gebäude lediglich umgebaut und modernisiert, so entsteht unabhängig von der Höhe der Baukosten - dadurch grundsätzlich kein neues Wirtschaftsgut Gebäude. Solche Baumaßnahmen sind nicht als Errichtung bzw. als Fertigstellung eines Gebäudes i. S. des §
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