Um die Abzugsbeschränkung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 9 Abs. 5 i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zu vermeiden, gehen AN vermehrt dazu über, ihr häusliches Arbeitszimmer an den ArbG zu vermieten, der seinerseits das Arbeitszimmer wiederum dem AN überlässt. Diese Gestaltung findet sich insbesondere, aber nicht nur bei Gesellschafter - Geschäftsführer einer GmbH. Zu der Frage, wie Mietverträge steuerlich zu behandeln sind, bei denen ein häusliches Arbeitszimmer Gegenstand eines Mietvertrages zwischen AN und ArbG ist - vertritt die OFD folgende Auffassung:
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|