Das BMF-Schreiben v. 28.4.1998 (DB 1998 S.
In Abstimmung mit den obersten FinBeh des Bundes und der anderen Länder wird die Auffassung vertreten, daß die Grundsätze des BMF-Schreibens und der zugrundeliegenden BFH-Rechtsprechung auch gelten, wenn an die Stelle einer Pers eine Bruchteilsgemeinschaft, eine Gütergemeinschaft oder eine Erbengemeinschaft tritt.
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