Der BFH hat mit Urt. v. 15.4.1999 (BStBl 1999 II S. 532) entschieden, dass der mittelbar über eine KapGes an einer vermögensverwaltenden KapGes Beteiligte nicht Gesellschafter i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG ist. Die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist danach nicht ausgeschlossen, wenn ein mittelbar über eine KapGes an einem Grundstücksunternehmen beteiligter Gesellschafter ein von diesem Unternehmen überlassenes Grundstück für eigengewerbliche Zwecke nutzt. An einer bisherigen, davon abweichenden Rechtsauffassung wird nicht mehr festgehalten.
|
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|