Die Verpflichtung zur Zahlung einer Produktionsabgabe bei der Zuckerherstellung ist nicht als Teil der Herstellungskosten für den am Bilanzstichtag produzierten Zucker anzusehen.
Auf eine entsprechende Anfrage hat das BMF mit Schreiben v. 18.6.1999 S 2137 mitgeteilt, daß nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder die Unternehmen der Zuckerindustrie für die Verpflichtung zur Zahlung der Produktionsabgabe bei der Zuckerherstellung dem Grunde nach Rückstellungen zu bilden haben. Bei der Bewertung dieser Rückstellungen sind die Exporterstattungen, die aufgrund der am Bilanzstichtag abgeschlossenen Verträge über den Export von Zucker künftig zu erwarten sind, mindernd zu berücksichtigen.
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