Ab dem 1.1.1999 können Kreditinstitute von Emittenten für auf Euro umgestellte Schuldausschreibungen für jeden gebuchten Depotposten nach der VO über den Ersatz von Umstellungsaufwendungen der Kreditinstitute v. 11.8.1998 (BGBl I S.
Die sonstige Leistung der Umstellung der Schuldbuchverschreibungen und Schuldbuchforderungen auf Euro nach dem Gesetz zur Umstellung von Schuldverschreibungen auf Euro ist gem. § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG steuerfrei.
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