Es wurde gefragt, ob Land- und Forstwirte, die im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung gemischt-genutzter Gegenstände ihre Umsätze nach Durchschnittsätzen versteuern, für die Gegenstände ihre Umsätze nach Durchschnittsätzen versteuern, für die Gegenstände die Zuordnungsentscheidung (Punkt I. 1. des BMF-Schreibens v. 27.6.1996 S 7100 BStBl I S.
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