Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 2.12.96 - IV C 3 - S 7104 - 95/96 (BStBl 1996 I S. 1461) zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 29.2.96 - Rs. C-110/94 (BStBl 1996 II S. 655) auf den Beginn der Unternehmereigenschaft Stellung genommen. Die Ausführungen in diesem BMF-Schreiben haben teilweise zu der Annahme geführt, daß der Vorsteuerabzug aus Vorbereitungshandlungen entsprechend der geplanten Konzeption auch dann ganz oder teilweise zu gewähren bzw. zu belassen sei, wenn die beabsichtigten Ausgangsumsätze im Falle entgeltlicher Leistungen nur im Wege einer Option gem. § 9 UStG ganz oder teilweise steuerpflichtig geworden wären (fiktive Option).