Mit Urteil vom 13.11.1997, V R 66/96 (DStR 1998, 166) hat der BFH entschieden, daß ein Grundstück noch nicht geliefert wird. wenn der Steuerpflichtige zwar das Eigentum daran überträgt, es aber aufgrund eines gleichzeitig vorbehaltenen Nießbrauchs wie bisher besitzt und den Ertrag durch Fortsetzung der bestehenden Mietverhältnisse zieht. Unter diesem Umständen sind auch die Voraussetzungen für eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 15a Abs. 4 UStG nicht gegeben.