Die Deutsche Post AG beabsichtigt, die Lieferungen von Briefmarken über Postagenturen abzuwickeln. Diese Lieferungen sollen ab dem 1. 7. 1996 als Kommissionsgeschäfte (§ 3 Abs. 3 UStG) durchgeführt werden, indem die Agenturen die Briefmarken an die Kunden im eigenen Namen und für Rechnung der Deutschen Post AG veräußern.
Die Postagenturen, die die Briefmarken zum aufgedruckten Wert der Briefmarken an die Kunden im eigenen Namen und für Rechnung der Deutschen Post AG veräußern, können hierfür die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG in Anspruch nehmen.
Die Briefmarkenlieferungen der Deutschen Post AG an die Agenturen zu einem niedrigeren Preis als dem aufgedruckten Wert der Briefmarken können ebenfalls als umsatzsteuerfrei behandelt werden.
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