Bezug: BMF-Schr. v. 18.9.2001, BStBl I S.
Mit BMF-Schr. v. 23.5.2000, BStBl 2000 I S. 621, wurde zur Anwendung der Grundsätze des BFH-Urt. v. 23.5.2000,BStBl 2000 II S. 621, Stellung genommen. Die Anwendungsregelungen mit einer Übergangsregelung bis zum 31.12.2001 betreffen (reine) Büro- und Verwaltungsgebäude im Rahmen enier Betriebsaufspaltung. Hierzu übersendet die OFD ein Prüfschema, mit der Bitte um Beachtung. Anhand dieses Schemas kann im Regelfall überprüft werden, ob das o. a. BMF-Schr. v. 23.5.2000 im jeweiligen Einzelfall zum Tragen kommt. Die Anwendung dieses Schr. wird sich nach Meinung der OFD auf wenige Einzelfälle beschränken.
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