Mit Bezugsvfg. wurde mitgeteilt, dass die anhängigen Rechtsbehelfe zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Arbeitnehmer-Sammelbeförderungen nunmehr entsprechend den vom EuGH im Urteil vom 16.10.97 - Rs. C - 258/95 (UR 1998 S.
In seinem auf Grund der mündlichen Verhandlung zwischenzeitlich ergangenen Urteil vom 09.07.98 -
diese auf Grund der jeweiligen Entfernung außerhalb eines „weiträumigen Arbeitsgebietes” liegen (vgl. Abschn. 37 Abs. 6
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