Es wurde gefragt, wie über die Anträge auf Grundsteuerbefreiung für Grundstücke öffentlich-rechtlicher Ver- bzw. Entsorgungsträger im Falle der Bildung eines Eigenbetriebs „Verbandsgemeindewerke” zu unterscheiden ist.
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 GrStG ist der Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird, von der GrSt befreit.
Der Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke” ist Teil der Verbandsgemeinde (VG), einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts. Es handelt sich hierbei um einen Zusammenschluss von Einrichtungen der Verbandsgemeinde zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Der Eigenbetrieb besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und bleibt rechtlich Teil der Verwaltung und des Vermögens der VG.
Auch de Grundbesitz von KöR des öffentlichen Rechts bleibt nur dann steuerfrei, wenn eine ausdrückliche Befreiungsvorschrift dafür besteht.
Entscheidend ist, ob der Grundbesitz für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird.
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