Zu der Frage, wie außergewöhnliche Kraftfahrzeugkosten, z.B. Unfallkosten, seit Änderung der ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge zu Privatfahrten durch das
Es sind zunächst zwei Fallgruppen zu unterscheiden, und zwar zum einen die Ermittlung der Nutzungsentnahme nach der 1 %-Methode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) und zum anderen die Ermittlung der Nutzungsentnahme aufgrund der Fahrtenbuchmethode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG).
Wird die Nutzungsentnahme nach der 1 %-Methode pauschal ermittelt, sind damit auch außergewöhnliche Kraftfahrzeugkosten abgegolten. Das gilt auch dann, wenn diese eindeutig bei einer Privatfahrt bzw. einer betrieblich/beruflich veranlaßten Fahrt angefallen sind. Die 1 %-Methode stellt eine grobe, vom Gesetzgeber gewollte Pauschalierung dar, die sich in solchen Fällen ggf. zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken kann.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|