An der in der Niederschrift über die KSt-Arbeitsbesprechung KSt/Gemeinnützigkeit im Nov./Dez. 1997 v. 18. 12. 1997 Az. S 2926) unter TOP III/13 vertretenen Rechtsauffassung, daß eine Vermögensbindung auf ausländische Vereine zulässig sei, wird nicht mehr festgehalten.
Die satzungsmäßige und tatsächliche Vermögensbindung bei Auflösung einer steuerbegünstigten Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke richtet sich ausschließlich nach §
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