Zwischen Sparkassen auf der einen und Bausparkassen bzw. Versicherungen auf der anderen Seite gibt es Kooperationsabkommen, die die Vermittlung von Dienstleistungen der Barsparkassen und Versicherungen durch die Sparkassen regeln. Aufgrund dieser Kooperation erhalten die Vorstandsmitglieder der Sparkassen von den Bausparkassen bzw. Versicherungen als Remunerationen bezeichnete Vergütungen.
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit dem BdF und den obersten FinBeh der Länder gilt für die 1stl. Behandlung dieser Remunerationen Folgendes:
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