Es wurde die Frage an mich herangetragen, ob bei Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die selbst erzeugtes Saatgut veräußern und dabei teilweise den Maschineneinsatz zur Feldbestellung mit übernehmen, die Grundsätze der R 135 Abs. 6, Abs. 7 oder Abs. 9 EStR gelten.
Nach den mir vorliegenden Informationen stellt sich der Sachverhalt für die OFD wie folgt dar:
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