Zur Frage, ob Vereine, die nach ihrer Satzung das öffentliche Gesundheitswesen fördern und die zum Schutz vor Geschlechtskrankheiten und Aids Kondome, Gleitmittel und Einwegspritzen nach ihrer Zielsetzung vorwiegend an Risikogruppen (Prostituierte, Drogenabhängige) verkaufen, damit einen stpfl. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einen Zweckbetrieb unterhalten, bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:
Der Verkauf von Kondomen und Gleitmitteln ist wegen des Wettbewerbs zu stpfl. Unternehmen, wie Apotheken, Drogerien und Kaufhäusern, stets ein stpfl. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
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