Es wurde die Frage erörtert, wie bei bebauten Grundstücken der Bodenwertanteil zu berechnen ist, wenn ein Gebäude aus verschiedenen Bauteilen besteht, die zum Teil nach § 147 BewG, zum Teil nach § 146 BewG zu bewerten sind. R 180 Abs.
Nach Abstimmung mit den obersten FinBeh der anderen Länder wird gebeten, hierzu folgende Auffassung zu vertreten:
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