Zu der Frage, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen kann, wenn wegen der Privatisierungs- und Veräußerungspflicht von Wohnungen (§
Nach den allgemeinen Grundsätzen einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG liegt eine solche nicht vor, wenn die Wohnungsgenossenschaft eine Wohnung an ein Mitglied der Genossenschaft zu einem Preis veräußert, den sie auch von einer Person, die nicht Genosse ist, unter sonst gleichen Umständen verlangt hätte. Dieser Verkaufspreis kann z. B. im Hinblick auf die mit fortschreitender Zeit prozentual ansteigenden, an den Erblastentilgungsfonds abzuführenden Erlösanteil (§
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|