Mit dem Ziel der Reduzierung der EU-Quotenproduktion wurde zusammen mit der Reform der Zuckermarktordnung die Einführung eines Umstrukturierungsfonds beschlossen. Hierdurch wird dem Zuckerhersteller die Möglichkeit gegeben, seine Zuckerquoten in den Wirtschaftsjahren 2006/2007 bis 2009/2010 ganz oder teilweise an den Fonds gegen Erhalt einer Umstrukturierungsbeihilfe zurückzugeben. Die Höhe der Umstrukturierungsbeihilfe richtet sich danach, in welchem Umfang der Zuckerhersteller dazu bereit ist, seine Quotenproduktion einzustellen. Mindestens 10 % der an den jeweiligen Zuckerhersteller ausgezahlten Umstrukturierungsbeihilfe sind den auch von der Rückgabe der Zuckerquote betroffenen Zuckerrübenanbauern vorbehalten.
Nach Abstimmung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt im Hinblick auf die ertragsteuerliche Behandlung der für die Rückgabe von Zuckerquoten erhaltenen Umstrukturierungsbeihilfe Folgendes:
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