Bei Verwendung eines dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen zugeordneten PKWs wird für die Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe häufig die ertragsteuerliche 1 %-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG angewendet.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|