Anwendung der Regelungen zu den §§
Sonderabschreibungsvolumen
Behandlung der Investitionen, für die unterschiedliche Sonderabschreibungsvolumen gelten
Übergangsfälle 1998/1999
Bemessungsgrundlage bei Modernisierungsfällen i.S.d. §
Hinsichtlich des Anwendungszeitraums der Sonderabschreibungsregelungen und der Änderung der AfA-Sätze gilt folgendes:
Begünstigt sind die Investitionen, die vor dem 01.01.1999 abgeschlossen wurden und Investitionen, die 1999 und später abgeschlossen wurden oder noch werden, soweit Anzahlungen auf Anschaffungskosten vor dem 01.01.1999 geleistet worden bzw. Teilherstellungskosten vor dem 01.01.1999 entstanden sind (§
(Zum Begriff „Abschluß einer Investition” vgl. Fin Min NRW mit Erlass vom 28.08.1991, EStGK NRW
(Zu den Begriffen „Anzahlungen” und „Teilherstellungskosten” vgl. R 45 Abs. 5 u. 6
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|