Mit der Erarbeitung der InvZul-Vordrucke 2000 wurde begonnen. Bei der Fertigstellung der Vordrucke für die Förderung gem. § 2 InvZulG sind jedoch die weitere Entwicklung der bei der EU-Kommission anhängigen Genehmigungsverfahren und das Gesetzgebungsverfahren des Gesetzes zur Änderung des InvZulG 1999 zu beachten. Mit der Fertigstellung und Auslieferung des Antragsvordrucks für Investitionszulagen gem. § 2 InvZulG ist daher nicht vor Ende dieses Jahres zu rechnen.
Bis zur Auslieferung des neuen Vordruckes ist - entgegen § 5 Abs. 3 Satz 1 InvZulG aus Billigkeitsgründen - eine Beantragung der InvZul durch einen Anspruchsberechtigten mit einem vom Kj abweichenden Wj für das Wj 1999/2000 oder einem Rumpf-Wj in 2000 mit dem Vordruck für das Kj 1999 nicht zu beanstanden. Die Jahreszahlen können vom Antragsteller handschriftlich angepasst werden.
Nach Auslieferung der amtlichen Antragsvordrucke für 2000 sind den Antragstellern umgehend die entsprechenden amtlichen Formulare für die Antragstellung nach § 2 InvZulG zu übersenden. Diese Übersendung ist mit der Aufforderung zu verbinden, den Antrag auf amtlichem Muster nachzuholen.
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