Die nachstehenden Beispielsfälle zur Behandlung des Vorsteuerabzuges bei Grundstücksgemeinschaften übersendet die OFD zur Arbeitserleichterung.
Hinweis: Das zu diesem Thema ergangene BFH-Urt. v. 1.10.1998,
Sachverhalt: Die natürlichen Personen A und B erwerben mit notariellem Kaufvertrag ein unbebautes Grundstück „zu je ½”. Anschließend beauftragen A und B gemeinschaftlich ein Bauunternehmen mit der Errichtung eines Gebäudes.
Anfallende Kosten des Erwerbs und der Bebauung des Grundstücks sowie laufende Aufwendungen werden von A und B jeweils zur Hälfte getragen. A und B begehren den Vorsteuerabzug aus den bezogenen Leistungen.
Die ustl. Behandlung der bei Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen zu bestimmten Anteilen entstehenden Bruchteilsgemeinschaften nach § 741 BGB (Grundstücksgemeinschaften) unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der ustl. Behandlung Unternehmer anderer Rechtsformen, da das Umsatzsteuerrecht regelmäßig nicht von der Rechtsform einer Person abhängig ist.
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