Es sind vermehrt Fälle aufgetreten, in denen Ärzte im Rahmen der Praxisübergabe oder -aufgabe die kassenärztliche Zulassung an den Erwerber zusammen mit der Praxis oder aber einzeln veräußert haben. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob es sich bei dem Kauf einer Zulassung um die Anschaffung eines (abnutzbaren) Wirtschaftsgutes oder um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben handelt.
Die OFD bittet dazu folgende Auffassung zu vertreten:
Seit dem
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