Die Gemeinde Norderfriedrichskoog in Schleswig-Holstein hat den für ihr Gemeindegebiet gültigen Gewerbesteuer-Hebesatz gem. §
Die OFD weist ihre FA an, daß bei einer Mitteilung über die Verlegung der Geschäftsleitung eines bisher in ihrem Finanzamt geführten Betriebes nach Norderfriedrichskoog vor Abgabe der Akten an das Finanzamt Husum oder das Finanzamt Flensburg zunächst weitere Informationen anzufordern sind, die zur Klärung beitragen, ob die Geschäftsleitung nunmehr tatsächlich von Norderfriedrichskoog aus erfolgt (z.B. Kauf- oder Mietverträge, Beschreibung der Betriebsräume, Arbeitsverträge, Auskünfte des Einwohnermeldeamtes).
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