Zur Behandlung von Darlehn einer Personengesellschaft an ihre Gesellschafter nimmt die OFD wie folgt Stellung:
Ein Gesellschafter kann Mittel aus der Gesellschaft durch eine Entnahme zu Lasten seines Kapitalkontos oder auf schuldrechtlicher Basis, insbesondere durch Darlehnsaufnahme, erlangen.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|