Werden Fondsanteile an in- und ausländischen Investmentfonds im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft, eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft gehalten, so stellt sich bei einer Wertminderung die Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Teilwertabschreibungen steuerlich berücksichtigt werden können.
Die steuerliche Bewertung der Fondsanteile erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG (nicht abnutzbares Anlage- und Umlaufvermögen). Danach sind Teilwertabschreibungen nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung zulässig.
In welchen Fällen von einer dauernden Wertminderung bei Investmentanteilen auszugehen ist, wurde bisher noch nicht durch die Rechtsprechung entschieden. Die Problematik wird derzeit auf Bund-Länder-Ebene diskutiert. Entsprechende Steuerfälle bitte ich daher offen zu halten.
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