Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14.07.2000 dem Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz -
die Wiedereinführung des halben Steuersatzes für Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben
eine weitere Absenkung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer um einen Prozentpunkt auf 42 % ab 2005
erfolgt.
Grob zusammengefasst ergeben sich folgende Änderungen:
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