Nach § 7g Abs. 2 EStG dürfen bei Investitionen in nach dem 31.12.1996 beginnenden Wj Sonderabschreibungen nur in Anspruch genommen werden, wenn das Betriebsvermögen zum Ende des vorangegangenen Wj nicht mehr als 400 000 DM beträgt. Entsprechendes gilt für die Bildung einer Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG (§ 7g Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 EStG). Fraglich ist, was unter dem Begriff „Betriebsvermögen” zu verstehen ist, insbesondere ob die nach Steuerrecht zulässigen unversteuerten Rücklagen (z. B. § 7g Abs. 3 EStG, § 6b EStG, R 34 Abs.
Nach §
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|