Für PKW-Serienfahrzeuge wie VW Golf, Opel Kadett oder dergleichen hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 05.05.1998
Auch eine „Verblechung” der hinteren Seitenfenster verändert das äußere Erscheinungsbild dieser an sich als PKW konzipierten Serienfahrzeuge nicht so entscheidend, um diesen Fahrzeugen das Gepräge eines LKW zu geben.
Die Zuordnung als PKW oder LKW ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Außer dem äußeren Erscheinungsbild und der Herstellerkonzeption sind folgende andere Kriterien (vgl. hierzu Urteile des FG Rheinland - Pfalz vom 18.02.1999
die Ladefläche (wesentlich mehr als 50 % der Gesamtfläche)
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